Im Folgenden findet ihr die Chronologie zur Planung einer Tennishalle im neu gegründeten Tennisclub Ehningen e. V. (TCE). Obiges Foto zeigt eine Musterhalle.
Dem TCE wurde von der Forstdirektion Freiburg die Urkunde über die Waldumwandlungsgenehmigung zugesandt.
Die Aufforstungsgenehmigung für die forstrechtliche Ersatzaufforstung ist rechtskräftig. Die dem TCE für die Aufforstung zur Verfügung gestellte Ausgleichsfläche kann somit aufgeforstet werden.
Das Landratsamt Böblingen hat die Prüfung unseres Antrags zur Waldumwandlung abgeschlossen und unseren Antrag an das Regierungspräsidium Freiburg zur Genehmigung weitergeleitet.
Auf der Gemeinderatssitzung wurde über die folgenden drei Beschlussvorschläge zum Bauvorhaben abgestimmt:
1. Das kommunale Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag in der vorliegenden Form vom 09.11.2022 wird gem. § 36 BauGB i. V. m. § 31 BauGB erteilt.
2. Die Zustimmung der Gemeinde Ehningen als Grundstückseigentümerin zum Bauvorhaben wird erteilt.
3. Die Zustimmung der Gemeinde Ehningen zur Waldumwandlung wird erteilt.
Alle drei Beschlussvorschläge wurden mehrheitlich vom Gemeinderat angenommen; bei Punkt 2 gegen den massiven Widerstand der Gemeindeverwaltung. Damit ist die Baugenehmigung vollumfänglich erteilt und der Tennisclub Ehningen e. V. könnte mit dem Hallenbau beginnen.
Der Bauantrag mit veränderter Überbauung der Plätze 3 und 4 wurde beim Landratsamt Böblingen und der Gemeinde Ehningen eingereicht.
Das Landratsamt Böblingen und die Gemeinde Ehningen prüfen den am 11. Januar eingereichten Antrag zur Waldumwandlung für die zu rodende Waldfläche über 1.070 qm auf der Tennisanlage Ehningen. Dem Antrag ist ein achtmonatiger Prozess zur Findung einer geeigneten Waldausgleichsfläche vorangegangen. Damit sind nun alle baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um auf dem ursprünglich vorgesehenen Standort (Plätze 3 und 4) die Tennishalle errichten zu können.
Die Umsiedlung der Handvoll Zauneidechsen am Platz 3 zu mehreren angelegten Totholzhaufen entlang der Plätze 7 und 10 ist abgeschlossen. Damit wurde eine Auflage des Landratsamts Böblingen zur Genehmigung des Standorts (Plätze 3 und 4) erfüllt.
Die Forstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg lehnt die laufende Bauvoranfrage mit der geplanten Überbauung der Plätze 1 und 2 ab, da die erforderliche Waldrodung den verbleibenden Wald entlang der Autobahn teilt. Im Gegensatz zum Landratsamt Böblingen (negativ bewertete Bauanfrage für Plätze 3 und 4 im Januar 2020) hält das Regierungspräsidium den Standort mit den Plätzen 3 und 4 für machbar, wenn eine entsprechende Waldausgleichsmaßnahme durchgeführt wird.
Auf der Gemeinderatssitzung am 5. Juli 2021 wurde über den Standort der Tennishalle abgestimmt. Zu deren Beginn haben sich am Eingang der Turn- und Festhalle ca. 100 Mitglieder und Tennisfreunde eingefunden, um das öffentliche Interesse für den von uns beantragten Standort zu bekunden und unterstreichen. Obwohl unser Bürgermeister, unsere Gemeindeverwaltung Ehningen sowie das Landratsamt Böblingen unseren Standortwunsch nicht unterstützten, hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit im Interesse des TCE abgestimmt. Im Einzelnen:
(1) Abstimmung zur Bebauung des beantragten Standorts (Plätze 1 und 2): 16 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen.
(2) Abstimmung zur Beantragung einer dafür ggf. erforderlichen Waldumwandlung: 15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.
Wir möchten uns an dieser Stelle für die Unterstützung des Gemeinderats herzlich bedanken!
Aufhebung des Pachtvertrags über die Tennisanlage zwischen der Gemeinde und dem TSV.
Einreichung einer Planänderung zur laufenden Bauvoranfrage beim Landratsamt Böblingen. Die Planänderung betrifft die Gestaltung und Positionierung der Tennishalle über den Plätzen 1 und 2.
Das Landratsamt Böblingen informiert den TCE, dass die seit dem 1.1.2021 zuständige Autobahngesellschaft in Leipzig bzw. das Fernstraßenbundesamt eine Ausnahmegenehmigung zur Überbauung der Plätze 1 und 2 abgelehnt hat.
Nach mehreren Gesprächen mit dem Amt für Forsten des Landratsamts, der Gemeindeverwaltung und dem Regierungspräsidium: Einreichung einer Bauvoranfrage zur Überbauung der Tennisplätze 1 und 2.
Auf die Gemeinderatssitzung am 21. Juli 2020 hat unser Vorstand zwei Anträge eingebracht. Erstens die Standortentscheidung für die Tennishalle. Der Standort kann letztendlich nur von der Gemeinde entschieden werden, da sie zum einen Eigentümer des Geländes ist, auf dem die Tennishalle gebaut wird, und zum anderen, da sie auch Eigentümer der Tennishalle sein wird. Zweitens den Abschluss eines neuen Pachtvertrags zwischen der Gemeinde und dem TCE über die Tennisanlage inklusive Clubhaus. Der Antrag zum Pachtvertrag wurde nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Die Standortentscheidung wurde vertagt, da alle möglichen Standorte nochmals von der Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Landratsamt Böblingen geprüft werden.
Gespräch zwischen dem TSV und TCE zur Regelung der finanziellen Situation (Kreditverpflichtung, Geld auf Abteilungskonto). Es wurde vereinbart, dass diese Regelung zum Klärungsstichtag 1. Oktober vollzogen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass ein neuer Pachtvertrag über die gesamte Tennisanlage zwischen der Gemeinde und dem TCE abgeschlossen wurde.
Zur Klärung der Standortfrage hat ein Vororttermin unter Beteiligung des Bürgermeisters Rosengrün, von 2 Vertretern/innen des Bauamts Ehningen sowie 7 Vertretern/innen der Landratsämter für Bauen und Umwelt, für Forsten sowie für Landwirtschaft und Naturschutz stattgefunden.
Auf einem Treffen mit Beteiligung der Gemeindeverwaltung, der Fraktionsvorsitzenden, dem TSV und dem TCE wird geregelt, dass der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde (Verpächter) und dem TSV (Pächter) über das Tennisgelände mit seinen Bauten aufgehoben und mit dem TCE ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wird.
Der Gemeinderat hat nochmals über den Zuschuss für die Tennishalle beraten und folgende Beschlüsse gefasst (siehe auch den Artikel in der Kreiszeitung Böblingen vom 23.01.2020 und die Mitteilung im Gemeindeblatt vom 30.01.2020, Seite 3):
Da das Amt für Forsten des Landratsamts Böblingen den geplanten Standort (Plätze 3 und 4) aufgrund des Waldeingriffs für nicht machbar hält, wird beim Landratsamt Böblingen das Ruhen des Bauantrags beantragt.
Der TCE reicht den Bauantrag für die Tennishalle über die Gemeinde Ehningen beim Landratsamt Böblingen ein.
Dem TCE wird die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Böblingen bescheinigt.
Der TCE wird vom Amtsgericht Stuttgart in das Vereinsregister eingetragen.
Am 8. August 2019 hat der TSV-Vorstand beschlossen, dass der TSV Ehningen die geplante Tennishalle nicht baut. Um dennoch das Hallenprojekt realisieren zu können, hat die Tennisabteilung des TSV Ehningen am 20. September in einer außerordentlichen Abteilungsversammlung beschlossen, sich aufzulösen. Mit diesem Votum hat die Leitung der Tennisabteilung beim Vorstand des TSV Ehningen beantragt, die Tennisabteilung aufzulösen. Diesem Antrag wurde am 26. September vom TSV-Vorstand entsprochen.
Am Dienstag, 22. Oktober, hat daraufhin die Gründungsversammlung des Tennisclubs Ehningen stattgefunden, an der viele Mitglieder der Tennisabteilung des TSV Ehningen und auch einige Nichtmitglieder teilgenommen haben. Die Satzung des Tennisclubs Ehningen wurde von den Anwesenden einstimmig verabschiedet. Damit kann der Verein nun beim Amtsgericht in Stuttgart in das Vereinsregister eingetragen und die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Böblingen beantragt werden.
Mit der Gründung des neuen Vereins ist nun die Basis geschaffen, dass die Planung und Realisierung der Tennishalle in Ehningen erfolgen kann. Der Tennisclub Ehningen plant die Tennishalle zur Wintersaison 2020/2021 in Betrieb zu nehmen.
Auf der TSV-Vorstandssitzung am 26.09.2019 wurde durch den TSV-Vorstand dem unten stehenden Antrag der Tennisabteilung vom 20.09.2019 mit 7 zu 2 Stimmen zugestimmt. Damit ist die Tennisabteilung im TSV Ehningen aufgelöst.
Gemäß der Satzung des TSV Ehningen und der Abteilungsordnung Tennis wurde am 20. September 2019 eine außerordentliche Mitgliederversammlung der Tennisabteilung zum Zwecke der Auflösung der Abteilung abgehalten. Im Vorfeld wurde die Versammlung fristgerecht einberufen. 110 von 198 Abteilungsmitgliedern - und damit mehr als das geforderte Drittel der Abteilungsmitglieder - hatten per Unterschrift die Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung beantragt.
Der Abstimmungsantrag auf dieser außerordentlichen Abteilungsversammlung lautete wie folgt: Um den Bau der Tennishalle durch einen neu zu gründenden eigenständigen Verein realisieren zu können, stimme ich für die Auflösung/Ausgliederung der Tennisabteilung aus dem TSV Ehningen 1914 e.V.. Diese Abstimmung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Vermögens- bzw. Eigentumsverhältnisse zwischen dem TSV und dem neu zu gründenden Verein zeitnah und machbar geregelt sind, sowie die Zuschüsse/Bürgschaft von der Gemeinde und dem WLSB sichergestellt sind. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Damit haben mehr als der erforderlichen zwei Drittel der anwesenden Abteilungsmitglieder der Auflösung der Tennisabteilung zugestimmt.
Nach der Ablehnung des Hallenbauprojekts auf der Vorstandssitzung am 8. August 2019 durch den TSV-Vorstand bleibt der Tennisabteilung als letzte Möglichkeit nur noch die Auflösung der Tennisabteilung und ihre Ausgliederung aus dem TSV, um das Hallenbauprojekt realisieren zu können (siehe dazu die unten stehende Mitgliederinformation vom 16. August 2019).
Aus diesem Grund beruft die Leitung der Tennisabteilung des TSV Ehningen eine außerordentliche Abteilungsversammlung zur Diskussion und Abstimmung über die Auflösung bzw. Ausgliederung der Tennisabteilung aus dem TSV Ehningen ein.
In der letzten TSV-Vorstandssitzung vom 8. August 2019 haben die Abteilungsleiter und der Präsident über den Bau der Tennishalle final abgestimmt. Dem Antrag des TSV-Präsidenten auf Beendigung des Hallenbauprojekts wurde mit 7:1 Stimmen, das heißt mit 7 Ja- bei einer Gegenstimme, zugestimmt.
Begründet wurde der Antrag damit, dass der TSV die voraussichtliche jährliche Unterdeckung von ca. 6.000 EUR, die bei einer 20-jährigen Finanzierung der Tennishalle auftreten würde, nicht ausgleichen kann und dass der Vorstand das Risiko aus Verantwortung für den Gesamtverein nicht eingehen will. Die Festlegung des TSV auf eine 20-jährige Finanzierung führte zu der genannten Unterdeckung und schließlich zu diesem Abstimmungsergebnis.
Dieses Abstimmungsergebnis bedeutet, dass es mit dem TSV keine Tennishalle in Ehningen geben wird. Grundsätzlich bedauert die Abteilungsleitung diese Entscheidung, weil die Tennisabteilung gerne mit dem TSV gemeinsam die Tennishalle gebaut hätte.
Für unsere Abteilung ist eine Tennishalle überlebenswichtig. Ohne Tennishalle wird es in Ehningen auf Dauer keinen kompetenten Tennistrainer, keine kontinuierliche Jugendarbeit und keine positive Mitgliederentwicklung geben, da wir unseren Sport höchstens 5 Monate im Jahr im Freien ausüben können und in der restlichen Zeit in auswärtige Hallen ausweichen müssen.
Eine Tennishalle macht nicht nur die Tennisabteilung, sondern ganz Ehningen attraktiver und wertet z. B. auch den Arbeits- und Wohnort für die 1.500 neuen IBM-Mitarbeiter auf. Dies sieht auch der Ehninger Gemeinderat und die Ehninger Gemeindeverwaltung so und hat deshalb schon im September 2018 einen großzügigen Zuschuss von 352.000 EUR für dieses Projekt bewilligt. Mit einem weiteren Zuschuss von 102.000 EUR des Württembergischen Landessportbunds haben wir annähernd 50 % Eigenkapital zur Verwirklichung unseres Tennishallenprojekts.
Für die Restfinanzierung der Tennishalle liegen uns Kreditangebote über 30 Jahre Laufzeit von verschiedenen Banken vor. Das bedeutet, dass die Finanzierung der Tennishalle ohne jährliche Unterdeckung, also anders als bei einer 20-jährigen Finanzierung, auskommt. Eine Verkürzung der Kreditlaufzeit ist ggf. durch Sondertilgungen möglich. Für den Kredit bekommen wir von der Gemeinde eine Ausfallbürgschaft.
Um den Tennissport in Ehningen zukunftsfähig gestalten zu können und um den Bau einer Tennishalle in Ehningen zu ermöglichen, müssen wir uns selbstständig machen und als Abteilung aus dem TSV ausgliedern. Die Ausgliederung unserer Abteilung aus dem TSV läuft in folgenden Schritten ab:
(1) Mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Tennisabteilung stellen einen Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Abteilungsversammlung zur Abstimmung über die Auflösung der Abteilung. Stimmberechtigt sind Mitglieder, die älter als 16 Jahre sind. Für jüngere Mitglieder kann ein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen; d. h. die Eltern können für ihre Kinder den Antrag stellen.
(2) In der einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung der Tennisabteilung stimmen mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer Auflösung der Abteilung zu.
(3) Die Abteilungsleitung regelt mit dem TSV-Vorstand einen geordneten und fairen Übergang vom TSV zu dem neu zu gründenden Verein.
(4) In einer konstituierenden Mitgliederversammlung gründen wir einen neuen Verein, in den die Mitglieder der Tennisabteilung eintreten.
Diesen Weg der Ausgliederung sollte die Tennisabteilung zügig gehen, zumal die TSV-Verantwortlichen schon signalisiert haben, dass sie eine Ausgliederung problemlos und zeitnah unterstützen werden; dasselbe gilt auch für die Gemeinde Ehningen. Unter den genannten Voraussetzungen sollte dann auch zur nächsten Wintersaison, also im Winter 2020/2021, die Tennishalle in Betrieb gehen können.